Allgemeine Geschäftsbedingungen der KM Messen & Events UG (haftungsbeschränkt)

Bereich Veranstalter

Einleitung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die von den KM Messen & Events UG (haftungsbeschränkt) – im folgenden Veranstalter genannt – durchgeführt werden und sind jeweils Vertragsbestandteil.
    Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform
    . Hierzu reicht die Übersendung auf elektronischem Wege (E-Mail) aus.
  2. Bedingungen für alle Tätigkeiten des Veranstalter
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
2.2. Der Veranstalter ist berechtigt Vorschusszahlungen zu fordern.
2.3. Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung fällig.
         Kosten für Sonderleistung sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet.
2.4. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Gemäß Steuervereinfachungsgesetz gelten Rechnungen per E-Mail als zugestellt.
        Sollten Sie Ihre Rechnung dennoch in Papierform per Post wünschen, wird hierfür ein Servicezuschlag in Höhe von € 3,50 EUR netto pro Versand erhoben.

      3. Anmeldung und Zulassung zu Veranstaltungen

3.1.    Anmeldung

    1. Die Anmeldung erfolgt mit dem zur Veranstaltung gehörenden Anmeldeformular oder durch schriftliche Annahmebestätigung des vom Veranstalter abgegebenen Angebot.
    2. Mit der Anmeldung erkennt der Anmelder die Geschäftsbedingungen in allen Teilen an.
    3. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulares bzw. des vom Veranstalter übermittelten Angebot erkennt der Anmelder die gesetzlichen, arbeits-, gewerbe-rechtlichen Vorschriften sowie die jeweilige Hausordnung im vollen Umfang an.

3.2.    Zulassung (Annahme der Anmeldung)

Der Vertrag kommt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung durch schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters (Zulassung oder Rechnung) zustande. Eine Übermittlung per E-Mail an die dem Veranstalter bekannte E-Mail-Anschrift genügt ebenso wie eine einfache Postzustellung. Über Zulassung und Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter. Aus der Anmeldung erfolgt kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung. Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn die Zulassungsbestätigung beim Aussteller eingegangen ist.

Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Produkt- oder Besucher-gruppen beschränken. Konkurrenzausschluss kann nicht gefordert werden. Das Ausstellungsangebot ergibt sich grundsätzlich aus der Nomenklatur innerhalb der Information des Veranstalters und dem Titel der Veranstaltung. Ein Angebot, das dem Charakter oder der erteilten Zulassung widerspricht, kann – auch während der Veranstaltung – ausgeschlossen werden. Ansprüche des Veranstalters gegenüber dem Aussteller bleiben unberührt. Nicht angemeldete oder nicht zugelassene Waren dürfen nicht ausgestellt werden.

3.3.    Änderungen – Höhere Gewalt

Der Veranstalter kann aus nachweislich zwingenden Gründen eine Veranstaltung absagen, verkürzen oder verlegen. Wird die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, einer Pandemie oder andere nicht vorhersehbarer Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der zugelassene Aussteller den Vertrag kündigen. Der Veranstalter hat in diesem Fall das Recht, vom Aussteller eine Pauschale in Höhe von EUR 150,00 als Deckung seiner entstandenen Kosten zu erheben.

Im Falle der Verlegung kann der Aussteller eine Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.4.    Miete, Bestellungen

Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular oder dem Angebot des Veranstalters zu entnehmen. Preise für Serviceleistungen, die nicht enthalten sind, können jederzeit beim Veranstalter erfragt werden und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, sondern bedürfen zusätzlicher schriftlicher Vereinbarungen. Für alle Bestellungen auf dem Anmeldeformular oder folgenden Bestellformularen gelten ebenfalls die Geschäftsbedingungen. Die enthaltenen Mietpreise verstehen sich für die gesamte Dauer der Ausstellung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gegenstände die zur Standgestaltung benötigt werden, sind bei einem externen Anbieter oder aber direkt beim Vermieter des Veranstaltungsortes zu bestellen. Für die Anmietung dieser Gegenstände kommt es zu einem eigenständigen Vertrag zwischen dem zugelassenen Aussteller und dem Vermieter der für die Gestaltung des Standes beauftragten Dritten auf der Grundlage dessen „Allgemeine Bedingungen“.

3.5.    Standvermietung

Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter in festen, bestehenden Objekten und gegebenenfalls in zusätzlich zu errichtenden Zelthallen nach Gesichtspunkten, die das Konzept der Veranstaltung erfordert. 

Das Eingangsdatum der Anmeldung ist unerheblich. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Aussteller erhält rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Lageplan und die Standnummer. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der genannten Fristsind Reklamationen nicht mehr möglich. Die Lage des Standes oder Änderungen gelten als anerkannt. Die Verlegung eines Standes erfolgt nur aus zwingenden Gründen.

3.6.    Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen (Hersteller), Untervermietung, Überlassung an Dritte, Gemeinschaftsstände

Ausstellern ist es nicht gestattet, den ihnen zugewiesenen Stand unterzuvermieten, mit anderen Firmen zu teilen, zu tauschen oder ganz oder teilweise zu überlassen. Bei der genehmigten Aufnahme eines Mitausstellers (mit Personal am Stand vertreten) wird die Mitausstellergebühr (siehe Anmeldeformular) fällig. Der Mitaussteller hat einen Anspruch auf Zugangskarten und Werbeunterlagen.

Beim Veranstalter vorab nicht gemeldete und festgestellte Mitaussteller zahlen vor Ort zzgl. zur fälligen Mitausstellergebühr eine Nachmeldegebühr von 30%.

Zusätzlich vertretene Firmen (Hersteller) sind nur durch ihre Waren oder Dienstleistungen (ohne eigenes Personal) am Stand vertreten. Die ungenehmigte Weitervermietung berechtigt den Veranstalter, 50% der Standmiete zusätzlich zu verlangen, sofern nicht die Räumung der Fläche, die durch den Unternehmer belegt ist, erforderlich ist. Ist ein Stand gemeinsam an mehrere Aussteller vermietet, haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner.

Bei Gemeinschaftsständen ist dem Veranstalter ein Bevollmächtigter bekannt zu geben. Dieser gilt als Verhandlungspartner und Mitteilungen an ihn gelten für alle Aussteller des Gemeinschaftsstandes. Bei Abmeldungen von Mitausstellern entsteht eine Bearbeitungsgebühr pro Mitaussteller von € 50,00 incl. gesetzlicher MwSt.

3.7.   Gestaltung des Standes, Aufbau des Standes, Betrieb des Standes, Abbau des Standes, Bewachung des Standes, Fotografieren, Filmen

siehe „Besondere Veranstaltungsbedingungen“

     4. Zahlungsbedingungen

4.1.    Rechnungstellung, Zahlungsziel

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Gemäß Steuervereinfachungsgesetz gelten Rechnungen per E-Mail als zugestellt.
Sollten Sie Ihre Rechnung dennoch in Papierform per Post wünschen, wird hierfür ein Servicezuschlag in Höhe von € 3,50 EUR netto pro Versand erhoben.
Kosten für Sonderleistung sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet. Alle vom Veranstalter erstellten Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungstellung fällig.

4.2.   Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei privatrechtlichen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Auftraggebern zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.

4.3.   Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

    5. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

5.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
          Urkundenprozesse ist der aktuelle Firmensitz des Veranstalters.
 
5.2.   Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen als rechtlich 
          wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen
          Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
 
Stand: 07/2022